7.9.17: Unternehmensinterner Transfer wird erleichtert
Das Gesetz und die Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien sind am 1. und 4. August in Kraft getreten. Ziel ist die Vereinfachung der Entsendung von Drittstaatsangehörigen innerhalb einer Unternehmensgruppe innerhalb der EU.