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Kurzarbeit: Auslaufen der Sonderregelungen zum 30. Juni
Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung für Leiharbeitnehmer laufen zum 30. Juni 2023 aus.
Die Sonderregelungen zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung für Leiharbeitnehmer laufen zum 30. Juni 2023 aus.
Zur Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers gehört auch das Recht festzulegen, ob bestimmte Arbeiten weiter im eigenen Betrieb oder in einem Drittunternehmen verrichtet werden. Dies gilt auch für einen Aufgabenübertragung an ein anderes Konzernunternehmen.
Mit der Verkündung des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes kommt auch die vierte Staffel Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
Die VGZ verhandelt mit der IG Metall, die ihre Forderung nach einer Inflationsausgleichsprämie aufrecht erhält. Aufgrund der Scheiternserklärung kann nach dem 30.06.23 nur bis zum neunten Überlassungsmonat vom Equal-Pay Grundsatz abgewichen werden.
Das BAG hat entschieden, dass die ernsthafte Bedrohung des Vorgesetzten und seiner Familie mit körperlicher Gewalt „an sich“ ein wichtiger Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB ist.
Der Vorsitz im Betriebsrat steht der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten typischerweise entgegen und berechtigt den Arbeitgeber in der Regel, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten nach Maßgabe des BDSG in der bis 2018 gültigen Fassung zu…
Am 02.06.2023 wurde das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Vorschriften dieses Gesetzes treten nun zu großen Teilen am 02.07.2023 in Kraft.
Die gesetzlichen Schutzrechte der Leiharbeitnehmer wie Mindestlohn, Fortzahlung des Entgelts in verleihfreien Zeiten und zeitliche Begrenzung der Abweichung vom Equal Pay gleichen den Nachteil durch Unterschreitung des vergleichbaren Entgelts aus.
Gesamtmetall hat seinen Leitfaden zur Beschäftigung von Rentnern überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage angepasst.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat eine Grundsatzposition zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Sie spricht sich darin für die Rückkehr zu den regulären Rahmenbedingungen der Kurzarbeit sowie Anpassungen für Krisenzeiten aus.