- Arbeits- und Sozialrecht
Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Erteilung von Urlaub nach Ablauf der Befristung
BAG: Die Erteilung von Urlaub nach Ablauf der Befristung führt zu keiner Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
BAG: Die Erteilung von Urlaub nach Ablauf der Befristung führt zu keiner Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Für viele Arbeitgeber ist derzeit unklar, ob im Unternehmen eine umfassende Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hier gilt es nicht voreilig zu agieren und die Aufnahme einer Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz abzuwarten.
In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen.
Das Bundesarbeitsministerium ist mit der Bundesagentur für Arbeit übereingekommen, dass bei laufenden Fällen die Einbringung von Minusstunden nicht eingefordert wird.
Anpassung der Arbeitsverträge, Überarbeitung des Leifadens für mobile Arbeit (nur für NM-OT-Mitgliedsunternehmen) und der Muster zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten sowie Aktualisierung der Übersicht zu den Pflichten nach dem SGB IX
Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2024 auf 12,41 € brutto und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde. Beschluss der Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite.
Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Chancenkarte und weitere Möglichkeiten zur Erwerbsmigration. Hier ein Überblick:
Die BDA - Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lädt zu einem Online-Webinar zum Hinweisgeberschutzgesetz am 27. Juni 2023 um 16.30 Uhr ein.
Das Gesetz sieht eine Anpassung von Pflegeleistungen und eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023 vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern werden weniger belastet. Musterschreiben und Onlineseminar am 28.6.23
Die VGZ und die IG Metall konnten am vergangenen Freitag ein Verhandlungsergebnis erzielen. In M+E Betrieben eingesetzte Zeitarbeitskräfte erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 2300 Euro. Der TV BZ ME wird wieder in Kraft gesetzt und gilt damit nahtlos weiter.