- Arbeits- und Sozialrecht
Mitbestimmung des Betriebsrats - Vorlage von ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
BAG: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber nur im Einzelfall vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangt.