- Arbeits- und Sozialrecht
- Arbeitszeit
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen
BAG: Arbeitgeber sind nach § 3 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen.