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Online-Praxisseminar zum Thema „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz“ am 27. Februar 2023
Wir möchten Sie gerne einladen zu unserem Praxisseminar zu dem Thema
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Der 56. Arbeitsrechtsabend des Instituts für Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Grundlagen der Eingruppierung im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft. Viele Fragen sind dazu noch nicht geklärt.
Die Maßnahmen für Arbeitgeber zum betrieblichen Infektionsschutz laut SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung sind somit nicht mehr verpflichtend.
LAG Köln: Zur Begründung einer negativen Gesundheitsprognose kann sich der Arbeitgeber auf krankheitsbedingte Fehlzeiten nicht berufen, die auf einem ehemaligen Ereignis beruhen oder gegen die erfolgreich besondere Therapiemaßnahmen ergriffen wurden.
BAG: Wenn der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung eines schwerbehinderten Menschens nicht zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes einholt, kann dies die Vermutung im Sinne von § 22 AGG und folglich einen Entschädigungsanspruch auslösen.
Auf Druck der BDA laufen die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz früher aus als ursprünglich geplant.
Online-Informationsveranstaltungen zur „Aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus dem Jahr 2022“ am 15. Februar 2023 und am 21. März 2023.
Hamburg hebt zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolationspflicht auf und schließt sich damit anderen Bundesländern im Norden an.
Neue Regelungen zur Elternzeit und zur Pflege- und Familienpflegezeit in Kleinunternehmen.
Wieder stellen wir Ihnen zu Beginn des Jahres eine Gesamtübersicht zur Verfügung, damit Sie sich einen besseren Überblick über unsere Muster und sonstigen Arbeitshilfen und den jeweiligen Bearbeitungsstand verschaffen können.