- Arbeits- und Sozialrecht
Bundeskabinett verabschiedet Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Die "Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung" (EnSikuMaV) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 01.09.2022 bis 28.02.2023.