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Beschluss des Corona-Gipfels zwischen Bund und Ländern am 21.12.2021
Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Beschluss zu weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 17.12.2021 zwei neue Weisungen zur Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit sowie zu Regelungen zum Verfahren Kurzarbeitergeld für 2022 veröffentlicht.
BAG: Wer beim Antrag auf Brückenteilzeit die dreimonatige Frist zur Ankündigung nicht einhält, riskiert die Ablehnung des Antrags.
Die BDA hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen die FAQ zur Kurzarbeit "Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld" erneut angepasst.
Von der BDA erstellte aktualisierte Übersicht zur Umsetzung von § 56 Abs. 1 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (Kein Entschädigungsanspruch ohne Impfung) in den Ländern.
Überblick über Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten in der ME-Industrie und arbeitsrechtliche Grundlagen für Weiterbildung.
Die Informationsveranstaltungen bieten wir hybrid in Hamburg (27.1.) und in Präsenz in Kiel (22.2.) an.
Dem Hamburger Unternehmen Dr. Ansay AU-Schein GmbH wird vorläufig untersagt, für Selbsttestzertifikate zu werben und/oder Bescheinigungen über Testergebnisse auszustellen, wenn dies nicht von dem ausstellenden Arzt oder der Ärztin vorgenommen und überwacht wird.
Die BDA informiert: Mangels Einigung auf den in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Vorschlag eines Hinweisgeberschutzgesetzentwurfs kann die Frist zur Umsetzung am 17.12.2021 nicht mehr gehalten werden.
Die Sonderregelungen betreffen vor allem die erhöhten Leistungssätze zum Kurzarbeitergeld und die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus Minijobs.