- Arbeits- und Sozialrecht
Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung endet bei Unterschreitung des Schwellenwerts
LAG Köln: Mit Unterschreitung des Schwellenwertes nach § 177 Abs. 1 SGB IX endet automatisch die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung. Auf die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten im Zeitpunkt der Wahl kommt es nicht an.