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BDA veröffentlicht aktuelle FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung
Seit dem 20. April 2021 ist die geänderte SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft. Neu ist die Testangebotspflicht für Arbeitgeber in § 5 der Corona-ArbSchV