- Arbeits- und Sozialrecht
Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung - Testangebotspflicht u.a.
In der vorgezogenen Kabinettssitzung am 13.4. wurde eine weitere Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die auch eine bundesweite Testangebotspflicht für Unternehmen enthält. Eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es hingegen nicht.