- Arbeits- und Sozialrecht
Probezeitkündigung im Krankheitsfall
LAG Köln: Allein der Ausspruch einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit verstößt im Krankheitsfall des Arbeitnehmers nicht gegen das Maßregelungsverbot.
LAG Köln: Allein der Ausspruch einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit verstößt im Krankheitsfall des Arbeitnehmers nicht gegen das Maßregelungsverbot.
LAG Rheinland-Pfalz: Anordnung zum Umzug in ein „Großraumbüro“ ist vom arbeitgeberseitigen Direktionsrecht gedeckt.
Im Nachgang der Ministerpräsidentenkonferenz am 19.01.2021 haben die norddeutschen Bundesländer ihre Corona-Verordnungen zum 25.01.2021 aktualisiert. Wir haben die neuen Regeln zum Tragen von medizinischen Masken für Sie zusammengestellt.
Hilfreiche Übersicht zu den Voraussetzungen von § 56 Abs.1a IfSG und § 45 SGB V
Wie bereits mitgeteilt, verpflichtet die neue Arbeitsschutzverordnung Arbeitgeber, Homeoffice anzubieten, sofern die Tätigkeit dieses zulässt und keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Neun von zehn norddeutschen Industriearbeitgebern ermöglichen mobiles Arbeiten, das sogenannte Homeoffice, bei dafür geeigneten Tätigkeiten.
Der GKV-Spitzenverbands informiert, dass angesichts der Verzögerungen bei der Auszahlung der Wirtschaftshilfe eine vereinfachte Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen auch für Januar und Februar 2021 auf Antrag zulässig ist.
Durch die nun verabschiedeten Anpassungen und Vereinfachungen steht die Überbrückungshilfe III einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung.
Das Bundesarbeitsministerium hat den Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Regelungen für ein verpflichtendes Homeoffice und dem Einsatz medizinischer Gesichtsmasken vorgelegt.
Laut Beschluss soll Homeoffice überall dort, wo es möglich ist umgesetzt werden. Für eine Ausweitung des Angebotes oder für einen Start bietet das ifaa grundlegende Informationen und praktische Umsetzungshilfen für die Unternehmen.