- Arbeits- und Sozialrecht
Aktuelle Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus
Aktuell gültige Landesverordnungen im Norden zur Eindämmung des Coronavirus.
Aktuell gültige Landesverordnungen im Norden zur Eindämmung des Coronavirus.
Angebot der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) Tochtergesellschaft DNW für günstige Corona Tests vor Ort.
Das Soll-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Kalendermonat bei Vollarbeit erzielt hätte.
Ärzte können ihre Patienten künftig auch in einer Videosprechstunde für maximal sieben Tage krankschreiben.
Die BDA hat eine sehr hilfreiche Zusammenfassung der unterschiedlichen Ausgestaltung der Quarantäne-Verordnungen aller Bundesländer erstellt.
Bei der Anwendung des § 56 InfektionsschutzG treten für Arbeitgeber stetig neue Fragen z.B. im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App und Urlaubsrückkehrern auf, die eine Klarstellung und Anpassung des Gesetzes erfordern.
Sind Fahrtzeiten tariflich uneingeschränkt entgeltpflichtig, ist eine Betriebsvereinbarung unwirksam, die diese tarifliche Vergütungspflicht verkürzt.
Austausch zur Frage "Coronavirus: Was gilt im Arbeitsverhältnis?" am Donnerstag, 16.07.2020 und Dienstag, 21.07.2020
Änderungen im Arbeitsvertrag und Merkblatt zu den Pflichten des Arbeitgebers nach dem SGB IX
BAG: Arbeitgeber muss Schwerbehindertenvertretung nicht beteiligen, wenn über einen Gleichstellungsantrag noch nicht positiv entschieden worden ist.