- Arbeits- und Sozialrecht
Außerordentliche Kündigung – Unterrichtung des Betriebsrats
BAG: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat im Sinne des § 102 Abs. 1 BetrVG nicht darüber unterrichten, ob die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB gewahrt ist.