- Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitszeitkonto und Freizeitausgleich – Freistellung in gerichtlichem Vergleich
BAG: Wenn bei einer Freistellung eines Arbeitnehmers Freizeitausgleichsansprüche zum Abbau des Arbeitszeitkontos angerechnet werden sollen, muss der Arbeitgeber dies ausdrücklich erklären.