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Corona-Steuerhilfegesetz u.a. zu Corona-Sonderzahlungen und Entschädigungsansprüchen für Eltern
Das Corona-Steuerhilfegesetz wurde am 05.06.2020 vom Bundesrat beschlossen - inkl. Anspruchs-Verlängerung der Entschädigungsansprüche für Eltern (§ 56 Abs. 1a IfSG) auf 10 bzw. 20 Wochen und weiterer wichtiger Regelungen.