3.12.18: Internat. Mitarbeitereinsatz: BAG zur Anwendung des BetrVG bei Entsendung ins Ausland
Das BAG hält eine Anwendung von § 102 BetrVG auf für im Ausland tätige Arbeitnehmer dann für angemessen, wenn der Arbeitnehmer trotz Entsendung ins Ausland und Tätigkeit bei einem ausländischen Unternehmen weiterhin in den inländischen Betrieb eingegliedert ist.