- Arbeits- und Sozialrecht
Kündigung per Einwurf-Einschreiben
LAG Kiel: Legt der Absender eines Kündigungsschreibens den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger.