- Arbeits- und Sozialrecht
2G-Zugangregel für Betriebsräteversammlung unzulässig
ArbG Bonn: Einem Betriebsratsmitglied kann die Teilnahme an einer Betriebsräteversammlung nicht unter Hinweis auf eine "2G Regelung" versagt werden, wenn es zu Beginn der Sitzung einen negativen PCR-Test vorlegt.