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Bundeskabinett beschließt Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung
Am 24.11.2021 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf einer Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit beschlossen. Sie tritt am 1.1.2022 in Kraft.