- Arbeits- und Sozialrecht
Betriebsbedingte Änderungskündigung: Home-Office ist kein „milderes Mittel“
ArbG Köln: Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bei einer Änderungskündigung wegen Betriebsverlagerung eine Tätigkeit im Homeoffice oder Mobile Office anbieten zu müssen, besteht grundsätzlich nicht.