- Arbeits- und Sozialrecht
Landessozialgericht Mainz: Kein Anspruch auf Entschädigung für Folgen einer Grippeschutzimpfung
Unterbreitet ein Arbeitgeber ein Impfangebot, zu dessen Annahme der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, besteht für etwaige gesundheitliche Folgen aus der Impfung kein Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft auf Entschädigungsleistungen.