- Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
- Arbeits- und Sozialrecht
Aktuelle Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus
Aktuell gültige Landesverordnungen im Norden zur Eindämmung des Coronavirus.
Aktuell gültige Landesverordnungen im Norden zur Eindämmung des Coronavirus.
Bestätigt wird darin u.a. die Verpflichtung, dass Einreisende über einen Impf-, Test- oder Genesenennachweis verfügen müssen.
Die BDA fordert, dass dringend auch das Fragerecht nach dem Impfstatus für Arbeitgeber geregelt werden muss.
LAG Mainz: Der Arbeitgeber muss die unveränderte Weiterleitung eines Kündigungsschreibens aus dem hausinternem Postausgang in den Postbriefkasten beweisen (können).
Über GESAMTMETALL erhalten wir Hinweise, dass einzelne Behörden beabsichtigen, im Fall einer Quarantäne bei ungeimpften Arbeitnehmern keine Erstattungen der arbeitgeberseitig nach § 56 Abs. 5 IfSG ausgezahlten Vorausleistungen mehr zu gewähren.
Seit 15. August 2021 ist die Ersteinreise für Drittstaatenangehörige nicht mehr unbeschränkt, sondern nur mit vollständigem Impfschutz oder in besonderen Fällen, möglich.
ArbG Oldenburg: Eine Regelung im Arbeitsvertrag, die die Rückzahlung einer Corona-Sonderzahlung bei unterjährigem Ausscheiden des Arbeitnehmers vorsieht, ist unwirksam.
In unserem Podcast erläutern wir die TOP TEN Fragen zu einem wichtigen Thema. Heute geht es angesichts der aktualisierten Corona-Einreiseverordnung um das Thema "Reiserückkehrer in Zeiten von Corona".
Am 12. August haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auf weitere Schritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt.
LAG Nürnberg: Eine Kündigung wegen Ablehnung von Kurzarbeit verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot aus § 612a BGB, wenn Grund der Ablehnung der fehlende Lohnausgleich durch den Arbeitgeber ist.
ArbG Cottbus: Das Vorliegen eines ärztlichen Attests rechtfertigt nicht in jedem Fall die Weigerung einer Arbeitnehmerin zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Arbeitszeit.