26.4.17: Corporate Social Responsibility hält Einzug ins deutsche Recht
Unternehmen von öffentlichem Interesse über 500 Mitarbeiter müssen künftig eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben.