- Arbeits- und Sozialrecht
15.11.17: Neuauflage des Leitfadens Betriebsratswahlen
Hinweise für den Arbeitgeber zur Durchführung der Betriebsratswahlen, insbesondere mit Blick auf die Mitwirkungsrechte des Arbeitgebers.
Hinweise für den Arbeitgeber zur Durchführung der Betriebsratswahlen, insbesondere mit Blick auf die Mitwirkungsrechte des Arbeitgebers.
Die 4. Auflage des Leitfadens „Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers“ von Mai 2012 ist überarbeitet und aktualisiert worden.
Das Gesetz und die Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher EU-Richtlinien sind am 1. und 4. August in Kraft getreten. Ziel ist die Vereinfachung der Entsendung von Drittstaatsangehörigen innerhalb einer Unternehmensgruppe innerhalb der EU.
Worauf müssen sich Unternehmen zukünftig einstellen? Wie können sie die Herausforderung Corporate Social Responsibility (CSR) meistern? Wer bietet Unterstützung und Hilfestellung? Diese Fragen versuchen unsere Experten Ihnen zu beantworten.
Am 1.8.2017 wird ein geändertes Aufenthaltsrecht in Kraft treten. Mit den Änderungen werden drei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Wie angekündigt hat die Europäische Kommission am 26.04.2017 ihre Vorschläge für ein sozialeres Europa vorgelegt.
Unternehmen von öffentlichem Interesse über 500 Mitarbeiter müssen künftig eine nichtfinanzielle Erklärung zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abgeben.
BAG: Arbeitgeber kann zur Kostenübernahme einer zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt getroffenen Honorarvereinbarung bei Verhandlungen über Interessenausgleich, Sozialplan oder Betriebsvereinbarungen verpflichtet sein.
Das Vereinigte Königreich hat den Europäischen Rat am 29. März 2017 über seine Absicht zum Austritt aus der Europäischen Union (EU) informiert. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Entsendungen von Beschäftigten in das Vereinigte Königreich.
Den ersten Newsletter des Jahres 2017 unseres Versorgungswerks MetallRente finden Sie in einem neuen Erscheinungsbild. Inhaltlich sind damit jedoch keine Änderungen verbunden.