- Arbeits- und Sozialrecht
Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses auch bei der Beurteilung einer verhaltensbedingten Kündigung
LAG Hamm: Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis mit einer guten Verhaltensbeurteilung, verhält er sich widersprüchlich, wenn er ihm am Folgetag wegen eines angeblichen groben Fehlverhaltens am Tag der Zeugniserteilung kündigt.